Gerede: Bienen im BGB

Ordnung muß sein, ist meine Devise, und um Recht und Ordnung zu bewahren gibt es unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, wo die Regeln festgehalten sind, die für geordnete Verhältnisse in unserer Bundesrepublik eingehalten werden müssen.

Im Prinzip sollte ja die Goldene Regel ausreichen: “Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu.” Und deren Umkehrung: “Was du willst, das man dir tu, das tu den andern auch.”

Aber das BGB ist eben etwas ausführlicher, und folgende Paragraphen mag ich am meisten:

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
1Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. 2Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. 3Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

Es ist immer gut, wenn man über seine Rechten und Pflichten informiert ist.

3 Replies to “Gerede: Bienen im BGB”

  1. Sehr angemessen. Das erinnert mich an eine Meldung im Hamburger Abendblatts, die ich während meines Aufenthalts in Deutschland gelesen habe:

    “Räuber-Bienen” auf Beutezug

    HILDESHEIM –

    Gelb-schwarz gestreift sind sie beide. Doch während Bienen lieber Eis naschen, sind Wespen normalerweise eher auf Grillfleisch aus. So ist das im Sommer. Nun hat eine Meldung aus Hildesheim für Verwirrung gesorgt. Dort hatte ein Hobbyimker wie berichtet beim Einholen der Honigernte 20 000 Wespen in sein Wohnzimmer gelockt – unabsichtlich. Die Polizei kam, danach ein Kammerjäger. Ende des Wespen-Horrors. Jetzt meldete jedoch ausgerechnet der Imkerbund ernste Zweifel an, ob es sich bei den Hausbesetzern tatsächlich um Wespen gehandelt haben könne oder nicht vielmehr um räuberische Bienen. “Der Honigduft ist eine Einladung wie Freibier”, so Berufsimker Klaus Maresch. Hintergrund sei das zunehmende Bienen-Sterben. In so einem Fall wie in Hildesheim verständigten sich die Tiere mit einem “Rundtanz” und wiesen den Artgenossen den Weg zur Futterkrippe. Auch die Anzahl der Tiere lasse eher auf die weniger aggressiven Bienen schließen. Ein Wespennest habe zu dieser Jahreszeit nur 1000 bis 2000 Tiere, während ein Imker schnell hunderttausend Bienen beherberge. Vorsicht, so sein Rat, sei jedoch in beiden Fällen geboten.
    dpa

    erschienen am 1. August 2006

    Steht im Strafgesetzbuch etwas über Räuber-Bienen?

  2. Hallo Analía!
    Ich denke, man könnte die Bienen leicht wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Es wird nur schwierig werden, die Schuldigen zu finden – ob der Hausbesitzer sie in einer Gegenüberstellung identifizieren könnte?

  3. Oh wow, somit sind auch wirklich wichtige Lebenssituationen abgedeckt :-D
    Gut, dass ich weiß, welche Handlungen mir erlaubt sind und welche nicht, sollte mir mal einer meiner mannigfaltigen Bienensschwärme abhanden kommen :-)

    Mehr davon :-)

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